LRS / Dyskalkulie / Lern­schwierigkeiten

Unsere Mitarbeiter*innen haben eine spezielle, staatlich anerkannte Ausbildung in diesem Bereich absolviert und sind zusätzlich auch fortgebildet nach dem Intra-Act-Plus Konzept.


Ist eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche so ausgeprägt, dass eine seelische Behinderung droht, wird eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig.


Die Kosten werden bei entsprechender Diagnose vom örtlichen Jugendamt nach den Richtlinien des neuen KJHG § 35a übernommen. Es ist aber auch eine Finanzierung über BuT und das Jobcenter möglich, wir geben Ihnen gerne hierzu Auskunft.


Wir stellen bei der Legasthenie- bzw. Dyskalkulieförderung die betroffene Person in den Mittelpunkt der Behandlung und arbeiten mit deren positiven Ressourcen.


Die Dauer erstreckt sich in der Regel über 2 Jahre (ein- bis zweimal pro Woche).